Ist die Motorbelastung regelmäßig hoch und gibt es keine längeren Schwachlastphasen, sind die passiven Verfahren oft die optimalste und wirtschaftlichste Lösung.
Additiv-Regeneration (FBC):
Dem Kraftstoff wird automatisch durch die Rußpartikelfiltersteuerung oder manuell ein Additiv beigemengt.
Das Additiv senkt die Rußzündtemperatur (Light Off Temperatur-Bezeichnung gilt eher für KAT‘s) von ca. 550° C auf ca. 390° C und beschleunigt zudem den Rußabbrand erheblich.
Kontinuierliche Regeneration (CRT oder DOC/DPF):
Vor dem RPF ist entweder ein mit Edelmetall beschichteter katalytischer Vorfilter angeordnet oder der RPF hat eine edelmetallhaltige katalytische Beschichtung. Der Vorfilter oder die Beschichtung des RPF unterstützen die Oxidation von Stickstoffmonoxid (NO) aus dem Abgas zu Stickstoffdioxid (NO2 ). Das so erzeugte Stickstoffdioxid (NO2 ) wiederum ist im Hinblick auf den Ruß deutlich reaktionsfreudiger als Sauerstoff und dient der Regeneration des RPF bei niedrigeren Temperaturen.
Rußabbrandbeschichtung (BMC):
Bei der Rußabbrandbeschichtung handelt es sich um eine edelmetallfreie Beschichtung, die auch BMC (Base Metal Coating) genannt wird. Die Beschichtung wird auf dem RPF aufgebracht und senkt die notwendige Rußzündtemperatur auf ca. 420° C. Unsere BMC-Beschichtung ist in gewissen Bereichen schwefelresistent und kann entsprechend in Anwendungen mit schwefelhaltigen Kraftstoffen betrieben werden.
Ist die Motorbelastung über längere Zeit oder dauerhaft sehr niedrig, ist ein aktives Regenerationsverfahren unumgänglich.
Katalytischer Brenner: Fischer HCpower
Vor dem RPF ist ein katalytischer Vorfilter mit einer speziellen Beschichtung angeordnet.
Auf diesen wird geregelt Dieselkraftstoff (Kohlenwasserstoffe) dosiert, der an der Oberfläche exotherm reagiert. Somit wird der RPF kontrolliert mit Temperaturen von > 600° C freigebrannt.
Elektrisches Heizregister: Fischer Epower oder SMF-AR®
Elektrische Heizwendeln sind in der Abgasanlage vor dem RPF oder ringförmig um das Filter-Element angeordnet und unterstützen so aktiv die Regeneration des RPF.
Ohne Last erreichen die Abgastemperaturen in bestimmten Anwendungen, wie zum Beispiel bei Generatoren oder dieselelektrischen Antrieben, oft nicht die benötigte Regenerationstemperatur. Die Dauer des Niedriglastzustands ist oft nicht bekannt oder vorhersehbar, daher startet das vor dem Partikelfilter angebrachte Heizregister in einem voreingestellten Abgastemperaturbereich. Mit dem Heizregister wird ein Doppeleffekt der Temperaturerhöhung erreicht: zum einen wird durch die einzelnen Heizstäbe Wärme in das Abgas eingebracht und zum anderen werden der Generator und der Dieselmotor stärker belastet, wodurch die Abgastemperatur auch „passiv“ innermotorisch erhöht wird. Beim Erreichen einer bestimmten Zielabgastemperatur und nach einer voreingestellten Zeit „X“ wird das Heizregister wieder ausgeschaltet.
Zum anderen setzen wir bei mobilen NRMM (Non Road Mobile Machinery) Anwendungen, wie z.B. Baumaschinen oder Staplern, Sintermetall als Filtermaterial ein. Wie der Name es sagt, besteht dieses Filtermaterial aus einer speziellen Metalllegierung, die in Mattenform gesintert und in Taschenform geformt wird. Die Matten sind von einer porösen Struktur, durch die das zu reinigende Gas geströmt wird. An der Oberfläche der Sintermetalltaschen bleibt der Ruß zurück und das gereinigte Abgas strömt auf der Innenseite der Taschen heraus.
Wir legen alle unsere Rußfiltersysteme projektspezifisch aus. Je nach Anwendung werden ein oder mehrere Filtermodule in einem Rußfiltergehäuse platzsparend angeordnet.
Des Weiteren können wir unsere Systeme so auslegen, dass die Rußfilter-Systeme auch die Funktion eines Schalldämpfers übernehmen und somit für einige Anwendungen die Verwendung eines zusätzlichen Abgasschalldämpfers überflüssig machen.
Damit Sie auch für den zeitlich begrenzten Einsatz ein wirkungsvolles Rußpartikelfiltersystem verwenden können, wurde durch uns das Original SMF-DME System entwickelt. Diese Nachschalt – Filtervariante ist eine preisgünstige Alternative zu den Festaufbauten. Sie ermöglicht Ihnen, beim mobilen Einsatz von Baugeräten in Hallen, Gebäuden, Tunneln oder im Tiefbau, den Anforderungen der TRGS 554 gerecht zu werden.
Funktionsweise
Das Filtersystem wird auf der Maschine fixiert und mit dem Abgasaustritt verbunden. Sie sind mit diesem Filter nicht fahrzeuggebunden, sondern können es für die verschiedensten Aufgabenstellungen einsetzen. Jedes Filtersystem verfügt über ein Druckmanometer mit einem Anzeigebereich in Ampelfarben. Dadurch haben Sie immer die Kontrolle über den momentan im Filter vorhandenen Abgasgegendruck. Ist dieser Druck bis in den roten Bereich angestiegen, ist eine Reinigung des Filters notwendig.
Der SMF-DME erfordert eine Reinigung des Filters in bestimmten Intervallen, da er keinem eigenständigen Regenerationsprozess unterliegt. Die Betriebsdauer zwischen diesen Reinigungsintervallen hängt von der Belastung, dem Ölverbrauch und dem Verschleißzustand des Motors ab. Da diese Faktoren stark variieren können, wird als Indiz für eine fällige Reinigung der Abgasgegendruck des Filters herangezogen. Die Reinigung des Filterelementes erfolgt kinderleicht mittels eines handelsüblichen Hochdruckreinigers.
Fischer Industriemotorenzubehör GmbH & Co. KG
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Fragen und Anregungen bitte an: E-Mail: info@fischer-imz.de
Realisierung:
deltashops GmbH & Co. KG
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Fax: +49 (0)2572 / 9 60 40 50
Web: www.deltashops.de
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Vor dem RPF ist entweder ein mit Edelmetall beschichteter katalytischer Vorfilter angeordnet oder der RPF hat eine edelmetallhaltige katalytische Beschichtung. Der Vorfilter oder die Beschichtung des RPF unterstützen die Oxidation von Stickstoffmonoxid (NO) aus dem Abgas zu Stickstoffdioxid (NO2). Das so erzeugte Stickstoffdioxid (NO2) wiederum ist im Hinblick auf den Ruß deutlich reaktionsfreudiger als Sauerstoff und dient der Regeneration des RPF bei niedrigeren Temperaturen.
Diese Technologie wird bei Anwendungen mit Schwefel armen Kraftstoffen (< 50 ppm) angewendet. Da die Oxidationsfähigkeit der Beschichtung die SO2 -Emissionen mit dem Restsauerstoff weiter zu SO3 und SO4 auf oxidieren lässt und diese bei Taupunktsunterschreitung zu schwefeliger Säure beziehungsweise Schwefelsäure ausfallen kann, vermeidet man diese Technologie bei Einsatz von schwefelhaltigen Kraftstoffen.
Reichen die im Abgas anliegenden Temperaturen für diese Art an Regeneration nicht aus, kann man dem DOC/DPF auch ein HeliosFFB oder E-POWER Thermomanagementsystem vorschalten.
Bei der Rußabbrandbeschichtung handelt es sich um eine edelmetallfreie Beschichtung, die auch BMC (Base Metal Coating) genannt wird. Die Beschichtung wird auf dem RPF aufgebracht und senkt die notwendige Rußzündtemperatur auf ca. 420 °C. Unsere BMC-Beschichtung ist in gewissen Bereichen schwefelresistent und kann entsprechend in Anwendungen mit schwefelhaltigen Kraftstoffen betrieben werden, wie z.B. in der Schifffahrt oder im Kraftwerkssektor.
Reichen die im Abgas anliegenden Temperaturen für diese Art an Regeneration nicht aus, kann man dem DOC/DPF auch ein HeliosFFB oder E-POWER Thermomanagementsystem vorschalten.
Aktive Regenerationsverfahren:
Ist die Motorbelastung über längere Zeit oder dauerhaft sehr niedrig, ist ein aktives Regenerationsverfahren unumgänglich.
Katalytischer Brenner: Fischer HCpower
Vor dem RPF ist ein katalytischer Vorfilter mit einer speziellen Beschichtung angeordnet.
Auf diesen wird geregelt Dieselkraftstoff (Kohlenwasserstoffe) dosiert, der an der Oberfläche exotherm reagiert. Somit wird der RPF kontrolliert mit Temperaturen von > 600°C freigebrannt.
Elektrisches Heizregister:
Fischer Epower oder SMF-AR®
Elektrische Heizwendeln sind in der Abgasanlage vor dem RPF oder ringförmig um das Filter-Element angeordnet und unterstützen so aktiv die Regeneration des RPF. Ohne Last erreichen die Abgastemperaturen in bestimmten Anwendungen, wie zum Beispiel bei Generatoren oder dieselelektrischen Antrieben, oft nicht die benötigte Regenerationstemperatur. Die Dauer des Niedriglastzustands ist oft nicht bekannt oder vorhersehbar, daher startet das vor dem Partikelfilter angebrachte Heizregister in einem voreingestellten Abgastemperaturbereich. Mit dem Heizregister wird ein Doppeleffekt der Temperaturerhöhung erreicht: zum einen wird durch die einzelnen Heizstäbe Wärme in das Abgas eingebracht und zum anderen werden der Generator und der Dieselmotor stärker belastet, wodurch die Abgastemperatur auch „passiv“ innermotorisch erhöht wird. Beim Erreichen einer bestimmten Zielabgastemperatur und nach einer voreingestellten Zeit „X“, wird das Heizregister wieder ausgeschaltet.
Die Fischer Industriemotorenzubehör GmbH & Co. KG der Fischer-Gruppe aus Emsdetten ist seit Jahren Lieferant und Servicepartner von Brandschutzlösungen für alle Arten an Maschinen- und Motorenräume. Als Partnerunternehmen des schwedischen Premiumherstellers Fogmaker (www.fogmaker.de) berät Fischer alle Interessenten in puncto Brandschutz-Investitionen.
„Eine Zündquelle kann schneller entstehen als man erwartet“, so Ingo Ubrich (Bereichsleitung Fischer IMZ). „Das muss nicht immer ein technischer Defekt sein, sondern kann auch durch menschliche Fehler entstehen, wie beispielsweise ein ölgetränkter Lappen auf dem Abgaskrümmer“. Weiterhin führte er auf: „Immer strengere Emissionsgrenzwerte der Motoren erfordern hohe Abgastemperaturen, um die Funktion der Rußpartikelfilter- und SCR-Systeme zu gewährleisten. Dadurch nimmt das Brandrisiko zu.“
Das vollautomatisch auslösende Fogmaker-Löschsystem bekämpft die Feuerquelle effektiv durch die hervorragenden Eigenschaften eines Hochdruckwassernebels. Fein versprühter Wassernebel verdrängt den für das Feuer notwendigen Sauerstoff und kühlt die Umgebungstemperatur sehr schnell herunter. Als Löschmedium wird Wasser verwendet, das unbedenklich für den Menschen und in keinster Weise umweltschädigend ist. Wartungs- und Instandhaltungskosten bleiben während der gesamten Einsatzdauer auf einem geringen Level, da die Löschmittelbehälter nach Auslösung nicht getauscht werden müssen, sondern nach Revision und neuer Befüllung wieder eingesetzt werden können. Fischer hält für diese Zwecke alle notwendigen Flüssigkeiten und Ersatzteile ab Lager bereit. Zudem installieren die Spezialisten aus Emsdetten die Brandschutzlösung fachgerecht und bieten einen vollumfänglichen Service an.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne...
Die Stärke von Fischer Industriemotorenzubehör sind individuelle Lösungen für alle Kunden:
Aktuelle und zukünftige Emissionsgrenzwerte erfordern eine spezifische Zusammenstellung der Abgasnachbehandlungsanlage für die verschiedensten Anwendungen. Unsere Fischer-Mission und -Motivation lautet:
Saubere Luft aus Verantwortung für Mensch, Umwelt und Maschine. Verantwortung bedeutet für Fischer, Potentiale in Form von innovativen Ideen zu nutzen, um den Anforderungen der Emissionsrichtlinien gerecht zu werden und dabei zu helfen, Ressourcen zu schonen.
Um das Prinzip der Nachhaltigkeit effizient auf neue oder bestehende Anlagen für den Non-Road mobilen Bereich anzuwenden, hat sich unser Ingenieurteam auf kundenspezifische Sonderlösungen spezialisiert.
Fischer-Gruppe — Ihre Spezialisten für Technik mit Ideen.
Kundenorientierung bedeutet für uns offener Dialog mit Ihnen und optimale Umsetzung der Anforderungen.
Unsere Firmenstruktur ist so aufgebaut, dass wir Ihnen immer eine Ziel bringende und zugleich die wirtschaftlichste Lösung bieten können — und das mit bleibend hoher Qualität und Effizienz!
Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit innerhalb eines erfolgreichen Unternehmens mit familiärer Firmenkultur und viel Abwechslung. Sie haben bei uns die Möglichkeit, mit ihren Erfahrungen und Ideen ihre Entwicklungsmöglichkeiten in einem dynamisch wachsenden Unternehmen mit flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen selbst zu steuern.
Die münsterländische Mentalität, das Lebens- und Arbeitsgefühl, spiegelt sich in unserer Unternehmenskultur wieder. Die Menschen, die bei uns arbeiten, fühlen sich nicht nur der Marke, sondern auch dem Unternehmen, den Produkten und den Kollegen/innen emotional verbunden.
Werden Sie ein Teil von uns.
Sie haben Spaß daran, eigenverantwortlich komplexe Systeme in Betrieb zu setzen und Troubleshooting zu betreiben?
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Anerkennung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Verkaufs - und Zahlungsbedingungen der Firma Fischer lndustriemotorenzubehör GmbH & Co. KG und der Firma Fischer Abgastechnik GmbH & Co. KG, beide nachfolgend Fischer genannt, Spatzenweg 17, 48282 Emsdetten, zugrunde; sie werden zur Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers /Käufers, die Fischer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn Fischer nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Alle Angebote erfolgen stets freibleibend in Bezug auf Preis und Lieferzeit. Die in Angeboten, Katalogen, Prospekten , Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Preise, Leistung und dergleichen sind nur annähernd maßgebend und können sich bedingt verschieben. Zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten. Verbindlich sind die Angaben nur, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Fischer Eigentums - und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Fischer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
3. Vertragsschluss
Aufträge haben für den Besteller/Käufer grundsätzlich bindenden Charakter. Der Vertrag gilt jedoch erst dann als geschlossen, wenn Fischer nach Eingang der Bestellung, gegebenenfalls innerhalb einer vom Besteller/Käufer gesetzten Frist, eine schriftliche Annahmeerklärung abgesandt oder die Lieferung vorgenommen hat. Dies gilt auch für Abmachungen durch Vermittlung von Vertretern, Reisenden usw.. Nebenabsprachen mit den vorgenannten Vertretern sind ungültig, wenn dieselben nicht von Fischer ausdrücklich bestätigt worden sind. Vom Besteller/Käufer vorgenommene Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von Fischer ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Nichtbestätigung durch Fischer gilt keinesfalls als stillschweigende Anerkennung. Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass der Besteller/Käufer zahlungsunfähig ist, so ist Fischer nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen, auch wenn dieser schriftlich bestätigt ist.
4. Lieferzeit
Lieferzeiten werden durch gegenseitige Vereinbarung so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können und gelten annähernd als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller/Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung, und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager von Fischer verlassen hat, oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Fischer trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob bei Fischer oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten - zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh - Baustoffe. Das Gleiche gilt auch im Fall von Streik - und Aussperrung. Fischer wird dem Besteller/Käufer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, so weit nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Wenn dem Besteller/Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der Fischer entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung , der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/Käufers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk/ bei Fischer mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jede Woche berechnet. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers/Käufers voraus.
5. Preis
Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Preise von Fischer ab Lager ausschließlich Verpackung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Tritt 3 Monate nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren wie z.B. Rohstoffe, Löhne usw. ein, so ist entsprechend dieser Faktoren eine Preisanpassung vorzunehmen, auch wenn der Auftrag zum alten Preis bestätigt ist. Bei Abnahmeverweigerung ist Fischer berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Wird ein Auftrag storniert oder eine Lieferung nicht abgenommen aus Gründen, die der Besteller/Käufer zu vertreten hat, so muss dieser an Fischer unbeschadet der möglichen Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens eine Entschädigung von 15 % des Nettoauftragswertes bezahlen.
6. Rücksendung von Waren
Rücksendungen können nur mit Einverständnis von Fischer erfolgen. Die Artikel und ihre Originalverpackung müssen in einwandfreiem Zustand sein und frachtfrei zusammen mit einer Kopie des Lieferscheins zurückgeschickt werden. Für Prüfung und Wiedereinlagerung der Ware bringt Fischer in der dazugehörigen Gutschrift 10 % des Rechnungswertes in Abzug. Artikel, die speziell für den Kunden nach seinen Vorgaben gefertigt wurden oder Ware, an der Veränderungen durch den Kunden vorgenommen wurden, können nicht von Fischer zurückgenommen werden.
7. Zahlungen
Die Zahlungen haben, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen sind, sofort bei Lieferung in bar zu erfolgen. Wechsel, Schecks und Zessionen werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel -, Stempel - und sonstige Kosten, auch Urkunden, Steuern, gehen stets zu Lasten des Bestellers /Käufers. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und evtl. auch vom Vorlieferanten in Rechnung gestellte höhere Zinsen und Spesen berechnet. Bei schriftlich zu vereinbarender Ratenzahlung wird der Gesamtkaufpreis fällig, wenn der Besteller/Käufer sich mit zwei Raten im Verzug befindet. Gleiches gilt, wenn sich das Geschäft, die Firma oder der Besitz des Bestellers /Käufers, sei es auch nur infolge von Verpachtung, ändert. Alle Zahlungen haben unmittelbar an Fischer zu erfolgen, an Vertreter und dergleichen nur, wenn sie sich durch schriftliche Vollmacht von Fischer ausweisen. Die Zahlungen an Fischer haben ohne Skontoabzüge zu erfolgen. Etwaige Skontoabzüge jeglicher Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
8. Gefahrenübergang, Versand und Fracht
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager Fischer ohne Verpackung und ohne Montage. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person auf den Besteller/Käufer über, d. h. vor Beginn des Auf - oder Verladevorganges. Bei An - bzw. Rücklieferung von Ware zum Lager von Fischer, geht die Gefahr erst mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an Fischer auf diese über, d. h. erst nach Beendigung des Ab - bzw. Verladevorganges. Diese gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die Fischer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller/ Käufer über. Für in Verlust geratene Ware wird kein Ersatz geliefert. Für etwa auf dem Transportwege entstandenen Bruch, Diebstahl usw. übernimmt Fischer keine Haftung. Etwaige Schäden sind beim Empfang der Ware schriftlich durch den Versandbeauftragten festzustellen und nachzuweisen, damit dieser zur Deckung des Schadens herangezogen werden kann. Auf Wunsch des Bestellers/Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch Fischer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Waren aus der Geschäftsverbindung zwischen Fischer und dem Besteller/Käufer, Eigentum von Fischer. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei Fischer. Der Besteller/Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet, so lange das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die Rechte von Fischer als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Besteller/Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an Fischer ab; Fischer nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts von Fischer ist der Besteller/Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber Fischer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen von Fischer hat der Besteller/Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen von Fischer zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller/Käufer für Fischer vor, ohne dass Fischer hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung , Vermischung und Vermengung der - Vorbehaltsware mit anderen, nicht Fischer gehörenden Waren, steht dieser der dabei einstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeitenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermittlung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller/Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Besteller/Käufer von Fischer im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. der verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für Fischer verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleich ob ohne oder mit Nachverarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren veräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller/Käufer Fischer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Fischer verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers/Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu versichernden Forderungen um 10 % oder mehr übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Fischer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller/Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch Fischer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung und Übergabe der Ware an den Besteller/Käufer gem. Ziff. 4 dieser Verkaufs - , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ist der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweislich durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, hat der Besteller/Käufer unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche auf Vermittlung von Fischer mit dem (Vor-) Lieferanten/Hersteller tritt Fischer schon jetzt an den Besteller/Käufer ab. Der Besteller/Käufer hat sich somit hinsichtlich der vorgenannten Gewährleistungsansprüche auf Vermittlung von Fischer mit dem (Vor-) Lieferanten/Hersteller den ihm Fischer bei Feststellung vorgenannter Mängel auf Anfrage benennen wird, ins Benehmen zu setzen. Die Feststellung der vorgenannten Mängel ist Fischer unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitzuteilen.
b) Etwaige weitere Gewährleistungsansprüche können sich aus den Garantiebestimmungen des (Vor-)Lieferanten/Herstellers ergeben. Für diesbezügliche Garantieansprüche (insbesondere Ersatzteillieferungen und Nachbesserungsarbeiten) haftet im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand lediglich der (Vor-) Lieferant/Hersteller von Fischer, nicht jedoch Fischer selbst.
c) Nicht unter die Gewährleistungsbestimmungen fallen die Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Anwendung von Gewalt und dgl. auftreten. Werden während der Gewährleistungsfrist, an den von Fischer gelieferten Sachen ohne deren Einverständnis, Arbeiten durch Dritte ausgeführt, so erlischt die Gewährleistungspflicht von Fischer sowie deren (Vor-) Lieferanten/Hersteller für die bearbeiteten Teile.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Fischer. Der Besteller/Käufer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche - auch solcher aus Ziff. 10 - ein Rücktrittsrecht.
12. Leistungsverweigerungs- , Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht
Der Besteller/Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind von Fischer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
13. Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung
Wenn Fischer an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, der sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt abwenden konnte - gleichviel ob im Einflussbereich von Fischer oder bei seinen Lieferanten - Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh - und Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird , die Lieferfrist gem. Ziff. 4 dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehend angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird Fischer von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, wird Fischer von der Lieferverpflichtung befreit. Verlängert sich in oben genannten Fällen die Lieferzeit oder wird Fischer von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers/Käufers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller/Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Auf die hier genannten Umstände kann sich jedoch der Besteller/Käufer nur berufen, wenn er Fischer unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Unterlässt er dies, so treten die ihn begünstigenden Rechtsfolgen nicht ein. Auch Fischer wird dem Besteller/Käufer derartige Hindernisse unverzüglich mitteilen.
14. Übertragung der Vertragsrechte, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Fischer behält sich vor, die Vertragsrechte auf den Lieferanten/Hersteller der verkauften Ware zu übertragen, die Ware also auch von dem Lieferanten/Hersteller direkt berechnen zu lassen. In diesem Falle gilt als Gerichtsstand der Erfüllungsort des betreffenden Lieferanten/Herstellers. Ansonsten ist Gerichtsstand für beide Teile und für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Rheine. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz Fischer, 48282 Emsdetten. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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7. Cookies
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8. Besondere Regelung für Social Media
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9. Verwendung des Facebook-Buttons
Auf unseren Seiten finden Sie Facebook-Buttons, die zum Schutz Ihrer Privatsphäre als passive Lösung ausgestaltet sind. Der Button stellt den direkten Kontakt zwischen Facebook und Ihnen erst dann her, wenn Sie aktiv auf den Share-/Like-Button klicken. Damit verhindern wir, dass Sie allein durch den Besuch unserer Seiten eine digitale Spur bei dem sozialen Netzwerk hinterlassen und verbessern Ihren Datenschutz.
Wenn Sie auf den Share-Button drücken, wird - wie bei jedem anderen normalen Link - Ihre IP-Adresse an Facebook übertragen sowie der Beitrag, den Sie gerade auf unserer Webseite gelesen haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php.
Um die Datenerhebung und -weitergabe Ihrer Besucherdaten durch Facebook-Plugins für die Zukunft zu blocken, können Sie für einige Internetbrowser unter nachfolgendem Link ein Browser-Add-On von „Facebook Blocker“ beziehen, bitte löschen Sie das Browser-Add-On nicht, solange Sie die Facebook-Plugins blocken möchten: https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/facebook-blocker.
Unter der nachstehenden Internetadresse finden Sie die Datenschutzhinweise von Facebook mit näheren Informationen zur Erhebung und Nutzung von Daten durch Facebook, zu Ihren diesbezüglichen Rechten sowie zu den Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre: https://de-de.facebook.com/policy.php. Facebook hat sich ebenfalls dem EU-US-Privacy Shield Datenschutzabkommen unterworfen.
10. Verwendung des Twitter-Buttons
Auf unseren Seiten finden Sie Twitter-Buttons, die zum Schutz Ihrer Privatsphäre als passive Lösung ausgestaltet sind. Der Button stellt den direkten Kontakt zwischen Twitter und Ihnen erst dann her, wenn Sie aktiv auf den Button klicken. Damit verhindern wir, dass Sie allein durch den Besuch unserer Seiten eine digitale Spur bei dem sozialen Netzwerk hinterlassen und verbessern Ihren Datenschutz.
Wenn Sie auf den Share-Button drücken, wird - wie bei jedem anderen normalen Link - Ihre IP-Adresse an Facebook übertragen sowie der Beitrag, den Sie gerade auf unserer Webseite gelesen haben. Wenn Sie währenddessen in Ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, kann Twitter zusätzlich diese Informationen mit Ihrem Kundenprofil bei Twitter verknüpfen, insbesondere, wenn Sie die Funktion „Re-Tweet“ verwenden, verknüpft Twitter Ihren Twitter-Account mit den von Ihnen frequentierten Internetseiten. Dies wird anderen Nutzern bei Twitter, insbesondere Ihren Followern bekannt gegeben. Auf diesem Weg findet auch eine Datenübertragung an Twitter statt.
Wir, als Anbieter unserer Internetseite, werden von Twitter nicht über den Inhalt der übertragenen Daten bzw. der Datennutzung informiert. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich weitergehend informieren: http://twitter.com/privacy.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter in Ihren dortigen Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings zu verändern. Twitter hat sich dem EU-US Privacy Shield Datenschutzabkommen unterworfen.
11. Verwendung des XING-Buttons
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Nähere Informationen über das EU-US Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ finden Sie unter https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
12. Verwendung von Videos (z.B. Youtube, Vimeo)
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Wenn Sie bei Youtube sind:
Sobald die mit einem YouTube-Video ausgestattete Seite dieser Homepage aufgerufen wird, und Sie die Wiedergabe starten, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube aufgebaut. Dabei wird dem Youtube-Server mitgeteilt, welche spezielle Seite dieser Website besucht wurde. Wenn Sie eingeloggt sind, wird Ihr Surfverhalten Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen.
Sie können diese Möglichkeit unterbinden, wenn Sie sich vorher aus bei Youtube abmelden. Weitere Informationen zur Erhebung und Nutzung Ihrer Daten durch YouTube erhalten Sie in den dortigen Hinweisen zum Datenschutz unter www.youtube.com.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei “YouTube” finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
13. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.
Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über E-Mail oder Telefon bei uns.
Egal, welche Abgasreinigungsanlage, egal welches Regenerationsverfahren – alle haben eines gemeinsam: Sie benötigen einen regelmäßigen Service. Gut ausgebildete und geschulte Servicetechniker warten Ihre Anlage schnell und professionell. Die gängigen Filtermonolithen, Ersatz- und Verschleißteile halten wir für Sie ab Lager bereit. Neben dem Stammhaus in Emsdetten betreuen wir Ihre Anlagen und Systeme von unseren deutschlandweiten Niederlassungen (siehe Karte) aus. Dies ermöglicht kurze Reaktionszeiten und für Sie kostenoptimierte Anfahrtswege.
Überblick unserer Serviceleistungen:
Unsere erfahrenen Spezialisten übernehmen die Montage und Inbetriebnahme von Abgasreinigungsanlagen und Brandschutzsystemen. Sollten Sie eigenes Personal während einer Montage stellen wollen, sprechen Sie bitte unsere Serviceberater an. Sie erstellen Ihnen dann ein für Sie kostenoptimiertes Installationskonzept.
Abgasmessungen
Die „technischen Regeln für Gefahrstoffe, Abgase von Dieselmotoren (TRGS 554)“ sehen vor, den Grad der Rußabscheidung eines nachgeschalteten Filters nach 1.500 Betriebsstunden oder mindestens einmal jährlich nachzuweisen. Wir verfügen über die Messtechnik und entsprechend ausgebildete Techniker, die Ihnen bei der Einhaltung dieses Regelwerkes zur Seite stehen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Anlagenoptimierung
Zur Optimierung bestehender Anlagen und Systeme prüfen wir alle Parameter und Betriebsbedingungen. Durch unsere In-house-CFD Analyse sowie unsere eigene Steuerungs-entwicklung finden wir für Sie die richtigen Stellhebel. Anschließend beraten wir Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Wartung Fogmaker Brandschutzanlage
Jährlich überprüfen wir Ihr Brandlöschsystem und dessen Systemdrücke, das Löschmittelverteilsystem, den Detektionskreis, den Aktivierungsmechanismus und die Alarmschleife auf Beschädigungen, Undichtigkeiten und Korrosion. Als autorisierter Vertragspartner von Fogmaker International AB bieten wir Ihnen die Revision Ihres Löschmittelbehälters an. Top ausgestattete Servicefahrzeuge lassen einen mobilen Einsatz bei Ihnen vor Ort zu. Sprechen Sie uns an!
Damit Sie auch für den zeitlich begrenzten Einsatz ein wirkungsvolles Rußpartikelfiltersystem verwenden können, wurde durch uns das Original SMF-DME System entwickelt. Diese Nachschalt – Filtervariante ist eine preisgünstige Alternative zu den Festaufbauten. Sie ermöglicht Ihnen, beim mobilen Einsatz von Baugeräten in Hallen, Gebäuden, Tunneln oder im Tiefbau, den Anforderungen der TRGS 554 gerecht zu werden.
Funktionsweise
Das Filtersystem wird auf der Maschine fixiert und mit dem Abgasaustritt verbunden. Sie sind mit diesem Filter nicht fahrzeuggebunden, sondern können es für die verschiedensten Aufgabenstellungen einsetzen. Jedes Filtersystem verfügt über ein Druckmanometer mit einem Anzeigebereich in Ampelfarben. Dadurch haben Sie immer die Kontrolle über den momentan im Filter vorhandenen Abgasgegendruck. Ist dieser Druck bis in den roten Bereich angestiegen, ist eine Reinigung des Filters notwendig.
Der SMF-DME erfordert eine Reinigung des Filters in bestimmten Intervallen, da er keinem eigenständigen Regenerationsprozess unterliegt. Die Betriebsdauer zwischen diesen Reinigungsintervallen hängt von der Belastung, dem Ölverbrauch und dem Verschleißzustand des Motors ab. Da diese Faktoren stark variieren können, wird als Indiz für eine fällige Reinigung der Abgasgegendruck des Filters herangezogen. Die Reinigung des Filterelementes erfolgt kinderleicht mittels eines handelsüblichen Hochdruckreinigers.
Damit Sie auch für den zeitlich begrenzten Einsatz ein wirkungsvolles Rußpartikelfiltersystem verwenden können, wurde durch uns das Original SMF-DME System entwickelt. Diese Nachschalt – Filtervariante ist eine preisgünstige Alternative zu den Festaufbauten. Sie ermöglicht Ihnen, beim mobilen Einsatz von Baugeräten in Hallen, Gebäuden, Tunneln oder im Tiefbau, den Anforderungen der TRGS 554 gerecht zu werden.
Funktionsweise
Das Filtersystem wird auf der Maschine fixiert und mit dem Abgasaustritt verbunden. Sie sind mit diesem Filter nicht fahrzeuggebunden, sondern können es für die verschiedensten Aufgabenstellungen einsetzen. Jedes Filtersystem verfügt über ein Druckmanometer mit einem Anzeigebereich in Ampelfarben. Dadurch haben Sie immer die Kontrolle über den momentan im Filter vorhandenen Abgasgegendruck. Ist dieser Druck bis in den roten Bereich angestiegen, ist eine Reinigung des Filters notwendig.
Der SMF-DME erfordert eine Reinigung des Filters in bestimmten Intervallen, da er keinem eigenständigen Regenerationsprozess unterliegt. Die Betriebsdauer zwischen diesen Reinigungsintervallen hängt von der Belastung, dem Ölverbrauch und dem Verschleißzustand des Motors ab. Da diese Faktoren stark variieren können, wird als Indiz für eine fällige Reinigung der Abgasgegendruck des Filters herangezogen. Die Reinigung des Filterelementes erfolgt kinderleicht mittels eines handelsüblichen Hochdruckreinigers.
Bei Anwendungen mit niedrigen Abgastemperaturen kann das Rußpartikelfiltersystem SMF®-AR (Sintermetallfilter mit autarker thermischer Regeneration) eingesetzt werden. Der Partikelfilter kann temperaturunabhängig in nahezu jedem Motorbetriebspunkt regeneriert werden. Die erforderliche Temperatur für den Rußabbrand wird durch das SMF®-AR-System selbst erzeugt.
Beim SMF®-AR-System wird das Abgas so lange gefiltert, bis sich eine für die Regeneration optimale Menge Ruß auf dem Filter angesammelt hat. Das System nutzt die positiven Eigenschaften eines Kraftstoff-Additivs, das zum einen die Rußzündtemperatur senkt und zum anderen die Rußabbrandgeschwindigkeit erhöht. Der eingelagerte Ruß kann daher bei einer Abgastemperatur von etwa 400 °C selbständig in einer Regeneration abgebrannt werden. Wird die notwendige Temperatur nicht erreicht, wie es häufig im Niedriglastbereich der Fall ist, kommt die aktive Regenerationsunterstützung des Systems in Form einer thermoelektrischen Heizung zum Einsatz.
Fischer IMZ ist offizieller Vertriebs- und Servicepartner von Fogmaker. Weitere Informationen finden Sie unter www.fogmaker.com und www.fogmaker.de . Mit über 50 Ländervertretungen und Installationen von über 130.000 Systemen ist Fogmaker Marktführer für automatische Brandschutzsysteme in Motorenräumen.
Systembeschreibung
Fogmaker sind festinstallierte, vollautomatisch arbeitende Feuerlöschsysteme. Mittels einer patentierten Hochdruckwassernebeltechnologie leisten Sie einen großen Beitrag zur schnellen Brandbekämpfung Ihrer Investitionsgüter. Der fachgerechte Einbau des Fogmaker Brandschutzsystems wird bei Ihnen vor Ort durch unsere zertifizierten Spezialisten durchgeführt.
Funktionsweise
Kommt es zu einem Brand im Motorraum eines Fahrzeuges oder einer Maschine, ist Eile aber auch Vorsicht geboten. Mit dem Fogmaker-Brandlöschsystem wird ein Feuer innerhalb Sekunden erkannt und erstickt, noch bevor es größere Schäden verursachen kann.
Der Löschmittelbehälter ist mit Löschflüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 100 – 105 bar. Der Detektionsmitteldruckspeicher ist mit einer Flüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 24 bar. Im Fall eines Brandes platzt der Detektionsschlauch und der Druck im Detektionssystem fällt ab. Das Auslöseventil am Löschmittelbehälter öffnet. Das Löschmittel wird durch die Düsen des Verteilsystems gepresst. Während der Expansion des Wassers nimmt der Wassernebel ein 1.700-faches Volumen an und verdrängt den für das Feuer notwendigen Sauerstoff. Ein Liter Löschmittel entzieht der unmittelbaren Umgebung bei der Verdampfung ca. 540.000 Kalorien und kühlt den zu schützenden Motorraum in 10 Sekunden um über 700°C ab. Das Brandlöschsystem meldet über ein akustisches (6) und optisches Signal (7) Alarm. Das Alarmdisplay (8) informiert den Fahrer zusätzlich über den Status der Anlage. Wahlweise kann das Brandlöschsystem elektrisch (9) oder mechanisch (10) aktiviert werden.
Wirkungsweise – Effektive Brandlöschung
Das Fogmaker Brandschutzsystem verwendet die sauberste Art von Löschmittel: WASSER. Die Kombination des hohen Drucks mit der Verwendung eines minimalen Anteils Schaumzusatzes im Löschmittel (AFFF) bekämpft alle drei Faktoren, die ein Feuer begünstigen: WÄRME, SAUERSTOFF, BRENNSTOFF.
WÄRME – Abkühlung
Eine schnelle Abkühlung der Flammenumgebung ist absolut wichtig um die Kettenreaktion des Feuers zu unterbrechen. Das Wasser ist für diesen Zweck ein überlegenes Medium. Durch den Verdampfungsprozess kühlt der Wassernebel die heißen Gase und Teile im Motorraum ab.
SAUERSTOFF – Verdrängung
Bei der Verdampfung eines einzelnen Liters Wasser entstehen bis zu 1.700 Liter Wasserdampf. Das führt zu einer effizienten Verdrängung der Sauerstoffatome in der Luft und unterstützt den „Knockdown-Effekt“ für den Brand.
BRENNSTOFF – Erstickung
Der 3%ige Zusatz von AFFF bildet eine Schutzhaut auf den Komponenten im Motorraum. Auf diese Weise wird ein Kontakt zwischen Sauerstoff und den heißen Oberflächen verhindert und eine Rückzündung des Feuers unterbunden.
UNSER SERVICE – für Sie
Fischer IMZ bietet Ihnen den Vollservice rund um die Fogmaker Brandschutzsysteme von der Beratung über die Neu-Installation bis hin zu Jahresüberprüfungen und Revisionen Ihrer Löschmittelbehälter. Sollten Sie Interesse daran haben, die Jahresüberprüfung selber durchzuführen, erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Schulungen für Sie und Ihre Servicemitarbeiter.
Fischer IMZ ist offizieller Vertriebs- und Servicepartner von Fogmaker. Weitere Informationen finden Sie unter www.fogmaker.com und www.fogmaker.de . Mit über 50 Ländervertretungen und Installationen von über 130.000 Systemen ist Fogmaker Marktführer für automatische Brandschutzsysteme in Motorenräumen.
Systembeschreibung
Fogmaker sind festinstallierte, vollautomatisch arbeitende Feuerlöschsysteme. Mittels einer patentierten Hochdruckwassernebeltechnologie leisten Sie einen großen Beitrag zur schnellen Brandbekämpfung Ihrer Investitionsgüter. Der fachgerechte Einbau des Fogmaker Brandschutzsystems wird bei Ihnen vor Ort durch unsere zertifizierten Spezialisten durchgeführt.
Funktionsweise
Kommt es zu einem Brand im Motorraum eines Fahrzeuges oder einer Maschine, ist Eile aber auch Vorsicht geboten. Mit dem Fogmaker-Brandlöschsystem wird ein Feuer innerhalb Sekunden erkannt und erstickt, noch bevor es größere Schäden verursachen kann.
Der Löschmittelbehälter ist mit Löschflüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 100 – 105 bar. Der Detektionsmitteldruckspeicher ist mit einer Flüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 24 bar. Im Fall eines Brandes platzt der Detektionsschlauch und der Druck im Detektionssystem fällt ab. Das Auslöseventil am Löschmittelbehälter öffnet. Das Löschmittel wird durch die Düsen des Verteilsystems gepresst. Während der Expansion des Wassers nimmt der Wassernebel ein 1.700-faches Volumen an und verdrängt den für das Feuer notwendigen Sauerstoff. Ein Liter Löschmittel entzieht der unmittelbaren Umgebung bei der Verdampfung ca. 540.000 Kalorien und kühlt den zu schützenden Motorraum in 10 Sekunden um über 700°C ab. Das Brandlöschsystem meldet über ein akustisches (6) und optisches Signal (7) Alarm. Das Alarmdisplay (8) informiert den Fahrer zusätzlich über den Status der Anlage. Wahlweise kann das Brandlöschsystem elektrisch (9) oder mechanisch (10) aktiviert werden.
Wirkungsweise – Effektive Brandlöschung
Das Fogmaker Brandschutzsystem verwendet die sauberste Art von Löschmittel: WASSER. Die Kombination des hohen Drucks mit der Verwendung eines minimalen Anteils Schaumzusatzes im Löschmittel (AFFF) bekämpft alle drei Faktoren, die ein Feuer begünstigen: WÄRME, SAUERSTOFF, BRENNSTOFF.
WÄRME – Abkühlung
Eine schnelle Abkühlung der Flammenumgebung ist absolut wichtig um die Kettenreaktion des Feuers zu unterbrechen. Das Wasser ist für diesen Zweck ein überlegenes Medium. Durch den Verdampfungsprozess kühlt der Wassernebel die heißen Gase und Teile im Motorraum ab.
SAUERSTOFF – Verdrängung
Bei der Verdampfung eines einzelnen Liters Wasser entstehen bis zu 1.700 Liter Wasserdampf. Das führt zu einer effizienten Verdrängung der Sauerstoffatome in der Luft und unterstützt den „Knockdown-Effekt“ für den Brand.
BRENNSTOFF – Erstickung
Der 3%ige Zusatz von AFFF bildet eine Schutzhaut auf den Komponenten im Motorraum. Auf diese Weise wird ein Kontakt zwischen Sauerstoff und den heißen Oberflächen verhindert und eine Rückzündung des Feuers unterbunden.
UNSER SERVICE – für Sie
Fischer IMZ bietet Ihnen den Vollservice rund um die Fogmaker Brandschutzsysteme von der Beratung über die Neu-Installation bis hin zu Jahresüberprüfungen und Revisionen Ihrer Löschmittelbehälter. Sollten Sie Interesse daran haben, die Jahresüberprüfung selber durchzuführen, erhalten Sie von uns maßgeschneiderte Schulungen für Sie und Ihre Servicemitarbeiter.
Fischer IMZ ist offizieller Vertriebs- und Servicepartner von Fogmaker. Weitere Informationen finden Sie unter www.fogmaker.com und www.fogmaker.de . Mit über 50 Ländervertretungen und Installationen von über 130.000 Systemen ist Fogmaker Marktführer für automatische Brandschutzsysteme in Motorenräumen.
Systembeschreibung
Fogmaker sind festinstallierte, vollautomatisch arbeitende Feuerlöschsysteme. Mittels einer patentierten Hochdruckwassernebeltechnologie leisten Sie einen großen Beitrag zur schnellen Brandbekämpfung Ihrer Investitionsgüter. Der fachgerechte Einbau des Fogmaker Brandschutzsystems wird bei Ihnen vor Ort durch unsere zertifizierten Spezialisten durchgeführt.
Funktionsweise
Kommt es zu einem Brand im Motorraum eines Fahrzeuges oder einer Maschine, ist Eile aber auch Vorsicht geboten. Mit dem Fogmaker-Brandlöschsystem wird ein Feuer innerhalb Sekunden erkannt und erstickt, noch bevor es größere Schäden verursachen kann.
Der Löschmittelbehälter (1) ist mit Löschflüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 100 – 105 bar. Der Detektionsmitteldruckspeicher (4) ist mit einer Flüssigkeit und Stickstoff gefüllt und steht unter einem Druck von 24 bar. Im Fall eines Brandes platzt der Detektionsschlauch (5) und der Druck im Detektionssystem fällt ab. Das Auslöseventil (2) am Löschmittelbehälter öffnet. Das Löschmittel wird durch die Düsen des Verteilsystems (3) gepresst. Während der Expansion des Wassers nimmt der Wassernebel ein 1.700-faches Volumen an und verdrängt den für das Feuer notwendigen Sauerstoff. Ein Liter Löschmittel entzieht der unmittelbaren Umgebung bei der Verdampfung ca. 540.000 Kalorien und kühlt den zu schützenden Motorraum in 10 Sekunden um über 700°C ab. Das Brandlöschsystem meldet über ein akustisches (6) und optisches Signal (7) Alarm. Das Alarmdisplay (8) informiert den Fahrer zusätzlich über den Status der Anlage. Wahlweise kann das Brandlöschsystem elektrisch (9) oder mechanisch (10) aktiviert werden.
Wirkungsweise – Effektive Brandlöschung
Das Fogmaker Brandschutzsystem verwendet die sauberste Art von Löschmittel: WASSER. Die Kombination des hohen Drucks mit der Verwendung eines minimalen Anteils Schaumzusatzes im Löschmittel (AFFF) bekämpft alle drei Faktoren, die ein Feuer begünstigen: WÄRME, SAUERSTOFF, BRENNSTOFF.